Prävention

Die Mediationsklausel


Der beste Zeitpunkt, sich über eine sinnvolle Form der Konfliktlösung zu verständigen, ist der, bevor ein Konflikt überhaupt entstanden ist.

Daher empfehlen wir Ihnen aufgrund unserer Ausbildung, Erfahrung und eigenen Überzeugung:

Machen Sie es sich zur selbstverständlichen Gewohnheit und nehmen Sie in jeden Ihrer zukünftigen Verträge eine "Mediationsklausel" auf.

Beispiel einer Mediationsklausel:

§… Mediation:

"Sollte es zwischen den Parteien bei der Durchführung dieses Vertrages zu Meinungsverschiedenheiten kommen, verpflichten sich die Vertragsparteien zur Beilegung dieser Meinungsverschiedenheiten zunächst ein Mediationsverfahren durchzuführen.

Sollten die Parteien dabei nicht zu einer Einigung kommen, so kann jede Partei nach Beendigung des Mediationsverfahrens Klage vor dem ordentlichen Gericht erheben.

Die Kosten für das Mediationsverfahren tragen die Parteien je zur Hälfte."

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